Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Valerie Frettlöh und Lisa Belz Wald und Wiesenquartier GbR

(im Folgenden: Frühstückspension)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der Frühstückspension.

Das überlassene Zimmer beziehungsweise die überlassenen Zimmer dürfen ohne vorherige Zustimmung der Frühstückspension nur zu Beherbergungszwecken genutzt werden; eine solcheZustimmung der Frühstückspension muss in Textform erfolgen, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, wenn und soweit der Gast nicht als Verbraucher anzusehen ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden ohne vorherige, ausdrückliche Vereinbarung keine Anwendung.

§ 2 Vertragspartner, Verjährung

Ein Vertrag zwischen der Frühstückspension und dem Gast kommt durch Annahme des Antrages des Gastes durch die Frühstückspension zustande. Eine Bestätigung der Zimmerbuchung in Textform steht der Frühstückspension frei.

Sämtliche Ansprüche gegen die Frühstückspension verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Frühstückspension beruhen.

Die Frühstückspension kann sich für den Vertragsschluss durch eine Vermittlungsstelle vertreten lassen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung

Die von dem Gast gebuchten Zimmer sind vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Absprache grundsätzlich ab 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr zu beziehen. Sofern der Gast am Anreisetag das gebuchte Zimmer bis spätestens 18:00 Uhr nicht bezogen hat, und auch keine Absprache über eine spätere Anreise erfolgt, so kann die Frühstückspension frei über das Zimmer verfügen.

Der Gast hat die für die Zimmerüberlassung und von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten/geltenden Preise der Frühstückspension zu zahlen.

Die Preise beinhalten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und örtlichen Abgaben. Im Preis enthalten sind nichtörtliche Abgaben, die nach dem jeweiligen Ortsrecht vom Gast selbst geschuldet sind –etwa eine Kurtaxe. Ändern sich gesetzliche Umsatzsteuer oder werden örtliche Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss eingeführt, geändert oder abgeschafft, so werden die Preise entsprechend modifiziert. Handelt es sich bei dem Gastum einen Verbraucher, gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate liegen.

Wünscht der Gast nachträglich eine Reduzierung der Zahl der gebuchten Zimmer oder einer sonstigen Leistung der Frühstückspension oder eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer des Gastes,

kann die Frühstückspension ihre Zustimmung davon abhängig machen, dass der Preis für die Zimmer beziehungsweise sonstigen Leistungen der Frühstückspension angemessen erhöht werden.

Sofern Rechnungen der Frühstückspension kein Fälligkeitsdatum beinhalten, sind sie innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Die Frühstückspension kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen stets einfordern. Bei Zahlungsverzug kann die Frühstückspension die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen –aktuell 9 Prozentpunkte beziehungsweise 5 Prozentpunkte (gegenüber Verbrauchern) über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen. Die Frühstückspension kann je Mahnung nach Verzugseintritt Mahnkosten von 5,00 € pauschal geltend machen. Ein höherer Verzugsschaden kann bei entsprechendem Nachweis verlangt werden.

Die Frühstückspension kann bei Vertragsschluss vom Gast eine Vorauszahlung im Umfang von 50 % des Preises verlangen. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen im Rahmen von Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

Gerät der Gast in Zahlungsrückstand oder erweitert er den Vertragsumfang, kann die Frühstückspension auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung verlangen.

Gleiches gilt auch für die Zeit während des Aufenthaltes des Gastes.

Die Zahlung erfolgt, sofern keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen worden ist, in Bar bei Anreise, per EC-Karte oder per Rechnung.

Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Frühstückspension die Aufrechnung oder Verrechnung vornehmen.

Sollte der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Angebotes abweichen, so stellt die Buchungsbestätigung ein neues Angebot dar, welches der Gast binnen 10 Tagen gegenüber der Frühstückspension oder deren Vertreter annehmen kann. Innerhalb dieser Frist ist die Frühstückspension oder ihr Vertreter an den Inhalt des neuen Angebotes gebunden. Die Annahme des neuen Angebotes kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln gegenüber der Frühstückspension oder deren Vertreter erfolgen. Die Frühstückspension kann den vertraglich vereinbarten  Preis angemessen, maximal um 10 % erhöhen, wenn sich der allgemein für derartige Leistungen von der Frühstückspension berechnete Preis erhöht und zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate liegen. Preisänderungen sind auch dann möglich, wenn der Gast nachträglich Änderungen an der Zahl der gebuchten Zimmer beziehungsweise Gäste, der Leistungen der Frühstückspension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Frühstückspension insoweit einverstanden ist.

§ 4 Zimmergestellung / Zimmerrückgabe

Vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers; ein Anspruch auf frühere Bereitstellung–vor 15:00 Uhr -besteht nicht.

Haustiere können auf Anfrage und nach entsprechender Vereinbarung mitgebracht werden, der Gast hat vorab Art und Größe des Tieres beziehungsweise die Anzahl der Tiere mitzuteilen. Der Gast haftet nach den gesetzlichen Regelungen zum Tierhalter für die von ihm mitgebrachten Tiere.

Am Tag der vorgesehenen Abreise sind die Zimmer spätestens um 11:00 Uhr geräumt an die Frühstückspension zurückzugeben. Verspätet sich die Rückgabe an die Frühstückspension, so behält sich diese vor, 50 % des vollen Preises in Rechnung zu stellen, soweit die Rückgabe bis 18:00 Uhr des

Abreisetages erfolgt, danach stellt die Frühstückspension 90 % in Rechnung. Dem Gast steht der Nachweis frei, dassder Frühstückspension ein geringerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden sei.

Das Zimmer ist/ die Zimmer sindordentlich und unbeschädigt zurückzugeben, eine Reinigung ist nicht erforderlich. Bei übermäßiger Verunreinigung oder Beschädigung behält die Frühstückspension sich allerdings vor,Sonderreinigungs-beziehungsweise Instandsetzungsgebührengeltend zu machen. Eine übermäßige Verunreinigung ist zum Beispiel gegeben, wenn eine Verschmutzung durch Bemalen der Wände, der Einrichtungsgegenstände und dergleichen erfolgt. Die Gebühr beträgt pauschal 150,00 €. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt den Parteien vorbehalten.

Feuer, offene Flammen und Rauchen sind in der Frühstückspension verboten; außerhalb des Gebäudes kann in den ausdrücklich dafür vorgesehenen Bereichen geraucht werden. Verstößt der Gast zum Beispiel gegen das Rauchverbot in dem Zimmer, stellt die Frühstückspension pauschal 150,00 € für die Reinigung in Rechnung –vorbehaltlich eines darüber hinausgehenden, höheren Schadens.

§ 5
Rücktritt/Stornierung/Nichterscheinen des Gastes

Ein Rücktritt des Gastes von dem Vertrag setzt voraus, dassein Rücktrittsrecht im Vertrag vereinbart wurde oder ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Eine einvernehmliche Vertragsaufhebung ist ebenfalls möglich. Vereinbarung des vertraglichen Rücktrittsrechtes und eventuelle Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen in Textform erfolgen.

Der Gast kann bis 14 Tage vor Beginn des vereinbarten Aufenthaltes Kostenfrei stornieren. Erfolgt die Stornierung 13 oder weniger Tage vor vereinbartem Beginn des Aufenthaltes, so werden 50 % des vereinbarten Betrages fällig. Erfolgt die Stornierung einen Tag oder weniger vor Beginn der vereinbarten Leistung der Frühstückspension, so ist der volle vereinbarte Preis fällig.

Die Frühstückspension rechnet Einnahmen aus etwaiger anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen an. Außerdem hat der Gast die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der vorgenannte Anspruch der Frühstückspension nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Entsprechendes gilt bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch denGast.

§ 6 Rücktritt von Seiten der Frühstückspension

Ist vereinbart worden, dass dem Gast innerhalb einer bestimmten Frist die Möglichkeit eingeräumt wurde, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten, kann die Frühstückspension innerhalb dieses Zeitraums ihrerseits vom Vertrag zurücktreten, wenn andere Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern anfragen und der Gast auf Anfrage der Frühstückspension mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet –die Frühstückspension also befürchten muss, dass der Gast doch noch vom Vertrag zurücktritt und die Frühstückspension die weiteren Anfragen wegen unterbliebener Klarstellung des Gastes ablehnen müsste.

Die Frühstückspension kann auch aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurücktreten, zum Beispiel in Fällen höherer Gewalt oder wenn der Zweck beziehungsweise Anlass des Aufenthaltes des Gastes gesetzeswidrig ist.

Bei berechtigtem Rücktritt von Seiten der Frühstückspension besteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

§ 7 Haftung der Frühstückspension

Die Haftung der Frühstückspension beschränkt sich auf von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Frühstückspension beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Frühstückspension beruhen. Die Frühstückspension haftet entsprechend für einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen.

Für eingebrachte Sachen der Gastes haftet die Frühstückspension diesem gegenüber nach den gesetzlichen Vorschriften.

Wird dem Gast ein Stellplatz auf dem Parkplatz der Frühstückspension zur Verfügung gestellt, sei es auch entgeltlich, so kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande; die Haftung erfolgt in der vorgenannten Weise beziehungsweise im vorgenannten Umfang.

§ 8 Datenschutz

Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Gastes erfolgen ausschließlich zur Abwicklung der Buchungen des Gastes. Speicherung und Verarbeitung erfolgen nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Der Gast kann jederzeit kostenlos Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten verlangen.

Die Frühstückspension darf zur Durchführung von Anfragen, Buchungen und Zahlungsabwicklung die Daten des Gastes auch an Dritte weitergeben.

§ 9 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder seiner Bestandteile sowie der vorliegenden AGB sollen in Textform erfolgen; einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

Erfüllungs-und Zahlungsort ist beiderseitig der Ort der Frühstückspension, Bad Berleburg.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Bad Berleburg. Dies gilt auch, sofern der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts wird ausgeschlossen, es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden sollten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es soll sodann die Vereinbarung gelten, die der gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

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